Wir über uns
Die Norddeutsche Kooperation besteht aus einem Netzwerk von acht spezialisierten Kompetenzzentren in sechs beteiligten Bundesländern.
Versuchs- und Fachbeiräte
Die Versuchsarbeit wird an den Kompetenzzentren von Versuchs- bzw. Fachbeiräten koordiniert. Diese setzen sich länderübergreifend aus Beratern, Vertretern der Praxis und Mitarbeitern der jeweiligen Kompetenzzentren zusammen. Gemeinsam legen sie die Versuchsprogramme fest und koordinieren die Absprache zwischen den Kompetenzzentren. Durch die enge Zusammenarbeit von Praxis und Beratung sind ein guter fachlicher Austausch sowie eine praxisorientierte Ausrichtung der Versuche gewährleistet. Weiterführende Informationen zu den Mitgliedern der Versuchs- und Fachbeiräte sowie zu den Schwerpunkten der Versuchsarbeit finden Sie in den Jahresberichten der Norddeutschen Kooperation und auf den Websites der jeweiligen Kompetenzzentren.
Länderrat
Grundsatzfragen zur Zusammenarbeit und Weiterentwicklung der Kooperation werden durch einen Länderrat geregelt, der sich aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Vertretern der Kooperationspartner zusammensetzt.
Konkret legt der Länderrat die Aufgabenverteilung fest, entscheidet bei Unstimmigkeiten zwischen den Kompetenzzentren, überwacht den Personalbestand an den Standorten, überprüft die Versuchspläne hinsichtlich Arbeitsteilung und Vermeidung von Doppelarbeit und berichtet den Kooperationspartnern jährlich in einem schriftlichen Bericht über die Ergebnisse der Arbeiten.
Die Geschäfte des Länderrates werden durch einen Vorsitzenden aus dem Ehrenamt und einen Geschäftsführer aus dem Hauptamt geführt. Die Ämter wechseln alle drei Jahre zwischen den Kooperationspartnern.